Honorar

Honorar

Die Bezahlung meiner anwaltlichen Leistungen ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet zwischen außergerichtlicher Beratung und Vertretung vor Gericht.

Mein Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Beratung und in den meisten Fällen ist es für Sie als Mandant wirtschaftlich sinnvoller, nach Stundensätzen abzurechnen. Die Zahlungsmodalitäten werden in einer Vergütungsvereinbarung geregelt.

Kommt ein Fall vor Gericht sind die Kosten in der Regel von der Höhe des Streitwertes abhängig.

Die Bezahlung meiner Leistungen als Mediatorin erfolgt ebenfalls nach Stundensätzen und wird im Mediationsvertrag geregelt.